Preise

Genau Kosten bitte in der Praxis erfragen.

Die Abrechnung erfolgt üblicherweise im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), bzw. mindestens den Selbstzahlerkosten.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten ganz, oder nur teilweise bis gar nicht.

Am besten informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen normalerweise erstattungsfähig sind.
Gerne mache ich Ihnen einen Kostenvoranschlag!

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht seine Krankenkasse.